Bei den Preisen an den Tankstellen haut es einen schnell um. Doch die Fahrzeuge der Bestattungsunternehmen müssen fahren, um die Leistungen für den Kunden zu erbringen. Dabei sind Überführungsfahrzeuge unverzichtbar und auch so manches Standesamt ist fußläufig nicht zu erreichen. Daher ist es sicher nachvollziehbar, dass diese jetzt stark angestiegenen Kosten, sich auch irgendwie in der Rechnung an den Kunden niederschlagen müssen. Es besteht ja die Hoffnung, dass dieses extreme Preisniveau nicht all zu lange anhält.
Daher macht es jetzt wenig Sinn, die sorgfältig durchkalkulierte Preisliste komplett zu überarbeiten und an die aktuelle Situation anzupassen. Viel sinnvoller erscheint hier das Einfügen einer einzelnen Position, die ab sofort bei jedem Sterbefall mit angesetzt und abgerechnet wird. Sie könnte "Mehraufwand für (stark) gestiegene Energiekosten" oder "Energiekostenzuschlag" heißen und mit, sagen wir mal, 25,00 € (netto) zu Buche schlagen. Sie ist dann also Bestandteil jeder Rechnung. Bei Rechnungen, die längere Fahrten oder Fernüberführungen enthalten, muss diese Position natürlich deutlich höher angesetzt sein. Hier empfiehlt sich ein Aufschlag je gefahrenem Kilometer.
Das macht Sie flexibel, da der Preis immer wieder den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden kann. Ihr organisatorischer Aufwand ist damit viel geringer, als dann alle paar Wochen, die gesamte Preisliste zu überarbeiten und anzupassen.
Preissysteme, Artikelstämme und Preislisten gehören in mein Spezialgebiet "Preisstruktur". Solch ein System sinnvoll und vernünftig aufzubauen, ist ganz leicht. Rufen Sie mich einfach an.
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