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Nix zu verschenken

Martin Mende • 17. Februar 2024

Was keinen Preis hat, ist auch nichts wert.

Natürlich können Sie im Rahmen Ihrer Abrechnung, einem Kunden etwas schenken. Da freut er sich wahrscheinlich sogar. Das sollte aber nicht der Regelfall sein und im Idealfall, erhalten Sie dafür im Gegenzug einen kleinen Gefallen. Das könnte eine Empfehlung oder eine Bewertung sein. Gehen Sie mit solchen Geschenken allerdings sparsam um.


Ich verschenke grundsätzlich keine Leistungen. Alle Leistungen, die ich erbringe, tauchen dann auch in meiner Rechnung auf und das ist mir sehr wichtig. Meine Kunden sollen sehen, welche Leistung sie von mir für ihr Geld erhalten haben. Meine Beratung, meine Ideen und mein Einsatz bringen meine Kunden spürbar voran und daher können diese nicht kostenlos sein, denn für meine Kunden sind diese ja wertvoll.


Es soll auch nicht der Eindruck entstehen, dass ich billig bin, denn "billig" ist abwertend und im Endeffekt eben auch nichts wert. Eine wertige Leistung hat einen angemessenen Preis. Auch bei mir. Oder würden Sie, als Bestatter, gerne mit dem Ruf herumlaufen "der ist echt billig"?


Wenn Sie sich über Ihre Preisstruktur und über Ihren Rechnungsaufbau Gedanken machen, dann lassen Sie uns doch ins Gespräch kommen. Sprechen Sie mich an, denn fragen kostet nichts, auch bei mir.

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